Level 0 ETF-Grundlagen · Teil 8/14

ETF & Steuern in Deutschland: Das Wichtigste

Gewinne aus ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer (25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Drei Begriffe bestimmen, wie viel davon tatsächlich anfällt.

Treppe aus fünf Balken: Wertzuwachs, Basisertrag, Vorabpauschale, steuerpflichtiger Teil und Steuer für einen Fonds im Wert von 10.000 Euro
Vorabpauschale für 2026 an einem Beispiel ohne Freibetrag: 10.000 € Fondswert zum Jahresbeginn, 800 € Wertzuwachs. (1) Wertzuwachs 800 €, (2) Basisertrag = 10.000 € × 3,20 % Basiszins × 70 % = 224 €, (3) Vorabpauschale = der kleinere Wert, 224 €, (4) nach 30 % Teilfreistellung 156,80 €, (5) davon 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli = 41,36 €. Die Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet.

1. Sparerpauschbetrag: der Freibetrag

Pro Jahr bleiben 1.000 € Kapitalerträge steuerfrei (zusammen veranlagte Ehepaare: 2.000 €). Berücksichtigt wird der Betrag automatisch, wenn beim Broker ein Freistellungsauftrag vorliegt.

2. Teilfreistellung: Ausgleich für Aktien-ETFs

Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienanteil) sind 30 % der Erträge steuerfrei. Das gleicht aus, dass auf Fondsebene bereits Steuern anfallen, und senkt die effektive Steuerlast auf Gewinne aus Aktien-ETFs.

3. Vorabpauschale: Steuer auf thesaurierende ETFs

Weil thesaurierende ETFs keine Dividenden auszahlen, greift die Vorabpauschale: eine jährlich vorab berechnete Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag. So werden auch thesaurierende Fonds laufend besteuert.

  • Sie fällt nur an, wenn der Fonds im Jahr im Plus lag.
  • Sie ist meist gering und wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
  • Deutsche Broker ziehen sie automatisch vom Verrechnungskonto ein.
Interaktiver Rechner

Vorabpauschale-Rechner

Aktien-ETF: 70 % Basisertrag-Ansatz, 30 % Teilfreistellung, 26,375 % Abgeltungsteuer (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer). Gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Basiszins für 2026: 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Depot im Ausland

Ausländische Broker führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Die Erträge sind dann selbst in der Steuererklärung anzugeben; bei einem deutschen Broker geschieht der Abzug automatisch.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Steuerregeln können sich ändern.