ETF & Steuern in Deutschland: Das Wichtigste
Gewinne aus ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer). Drei Begriffe solltest du kennen.
1. Sparerpauschbetrag – dein Freibetrag
Pro Jahr bleiben 1.000 € Kapitalerträge steuerfrei (Ehepaare: 2.000 €). Richte bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag ein, damit dieser Betrag automatisch berücksichtigt wird.
2. Teilfreistellung – Rabatt für Aktien-ETFs
Bei Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienanteil) sind 30 % der Erträge steuerfrei. Das gleicht aus, dass der Fonds im Hintergrund schon Steuern zahlt. Effektiv sinkt deine Steuerlast auf Aktien-ETF-Gewinne also spürbar.
3. Vorabpauschale – Steuer auf thesaurierende ETFs
Weil thesaurierende ETFs keine Dividenden auszahlen, greift die Vorabpauschale: eine kleine, jährlich vorab berechnete Steuer auf einen fiktiven Mindestertrag. Sie stellt sicher, dass auch thesaurierende Anleger laufend etwas versteuern.
- Sie fällt nur an, wenn der ETF im Jahr im Plus war.
- Sie ist meist klein und wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
- Bei einem deutschen Broker wird sie automatisch vom Verrechnungskonto eingezogen – du musst nichts tun.
Wer den ETF im Ausland hält
Bei ausländischen Brokern führt niemand die Steuer automatisch ab – dann musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben. Ein deutscher Broker nimmt dir das ab.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Steuerregeln können sich ändern; im Zweifel Steuerberater:in fragen.